Mit dem Projekt „Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau“ möchte das Land Baden-Württemberg das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen schärfen und zukunftsverträgliche Bauweisen vorantreiben. Das Projekt zielt ganz konkret auf die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten. Eine wichtige Grundlage dafür sind optimierte Prozesse und zukunftsgerechte technische Lösungen.
Gebäude, die für eine wirtschaftliche Effizienz und einen langfristigen Werterhalt stehen und aufgrund niedriger Betriebs- und Unterhaltskosten finanzielle Ressourcen schonen, schaffen finanzielle Freiräume für den Neubau, die Erweiterung und Modernisierung von (öffentlichen) Gebäuden. Sind die Gebäude außerdem gesundheits- und umweltverträglich, ressourcensparend und nutzerfreundlich, so leisten sie einen Beitrag zur Zukunftsverträglichkeit und Generationengerechtigkeit.
Im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsanstrengungen steht der Gebäudenutzer, dessen Lebens- und Arbeitsbedingungen funktionsgerecht, gesundheitsverträglich und behaglich sein sollen. Erst die ausgewogene Erfüllung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Nachhaltigkeitsanforderungen macht Gebäude zu Lebens- und Arbeitsräumen, die akzeptiert werden und von Bestand sind.
Das Programmsystem NBBW
Das Programmsystem NBBW unterstützt die am Bau Beteiligten bei der Anwendung von wesentlichen Nachhaltigkeitskriterien in der Planung und Ausführung von Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie von Teil- und Komplettmodernisierungen im Bereich des Hochbaus. Das System stellt unter einer integralen Oberfläche eine Projektverwaltung, die notwendigen Berechnungs- und Dokumentationshilfsmittel und technische Hintergrundinformationen zur Verfügung. Das Programmsystem wendet sich an Fachleute (wie z.B. Architekten und Ingenieure), die einschlägige Erfahrungen insbesondere
haben. Die Anwendung des Programms setzt eine entsprechende Aus- und Fortbildung des Nutzers voraus und kann fehlende Fachkenntnisse nicht ersetzen.
Die Nutzung des Programmsystems ist kostenlos. Die Nutzung erfordert eine Registrierung.
Die Erhebung, Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Programmsystems NBBW erfolgt, soweit die Nutzung des Programmsystems NBBW durch Förderrichtlinien des Landes vorgesehen ist, auf der Grundlage von § 7 Abs. 5 KSG BW in Verbindung mit §§ 13 und 15 LDSG. In allen anderen Fällen erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten zur Nutzung des Internetportals NBBW einschließlich der Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Im Rahmen der Registrierung muss der Nutzer angeben, dass er das Programmsystem aufgrund der Vorgaben der Förderrichtlinien nutzt oder im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen seine Einwilligung erteilen. Eine Nutzung des Programmsystems ist nur dann möglich, wenn eine dieser Optionen gewählt wird.